Die forschreitende Digitalisierung hat Einfluss auf Arbeitsweisen und Corporate Culture in Unternehmen. Arbeitsrecht 4.0 spiegelt dies wieder.
Arbeitsrecht
Die Digitalisierung führt dazu, dass Unternehmensgrenzen verschwimmen und neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern entstehen.
Die digitalisierte Arbeitswelt produziert Unmengen an Daten. Wem diese Daten gehören und wann sie geschützen werden müssen ist eine Frage die sich alle Unternehmen stellen müssen.
Die Digitalisierung der Produktion, von Produkte und Dienstleistungen, aber auch die Chance zur Gestaltung individueller Arbeitsentwürfe bedeuten für entsprechend aufgestellte Unternehmen eine neue Vielzahl an Möglichkeiten. Die damit einhergehenden neuen Risiken müssen frühzeitig erkannt und von Beginn an mitgedacht werden.
Arbeitsrecht
Im Rahmen der Zusammenarbeit und Abwicklung von Aufträgen über das Internet sind neue Formen der Beschäftigung entstanden. Arbeitsrechtliche Fragestellungen müssen entsprechend angepasst und neu gedacht werden.
Entsprechend geben Economy on Demand oder Crowdworking aber auch agile Arbeitsweisen wie Scrum Unternehmen neue Möglichkeiten an die Hand. Die arbeitsrechtlche Betreuung der Unternehmen muss mit dieser neuen Formen der Zusammenarbeit Schritt halten.
In diesem Zusammenhang stellen sich etwa auch Abgrenzungsprobleme in Bezug auf Arbeitnehmereigenschaft und Scheinselbständigkeit der Mitarbeitenden. Die arbeitsrechtlichen Fragen hierzu können nur auf Basis der neuen Strukturen im Wirtschaftsleben beantwortet werden.
Arbeitsrecht
Ortsungebundenes Arbeiten wirft auch arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf. Unternehmen müssen den Umgang mit arbeitnehmereigenen Smartphones und Laptops (BYOD) ebenso regeln wie Arbeitszeitmodelle und -nachweise sowie Haftungsfragen in Bezu auf die außerbetrieblichen Arbeitsorte.
Die Entkopllung tradierter Arbeitsmodelle kann zu Spannungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten führen. Da die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen, müssen Unternehmen entsprechende Regel definieren und auf ihre Einhaltung hinarbeiten, um die eigenen unternehmerischen Interessen als auch die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nicht aus dem Blick zu verlieren.
Die Arbeitswelt 4.0 stellt Unternehmen auch vor die Herausforderung etablierte Vergütungsmodelle an die neunen Gegebenheiten anzupassen. Hier ist jedes einzelne Unternehmen gefragt, ein für das eigene Beschäftigungsumfeld passendes Modell aus leistungs-, erfolgs- und beteiligungsbezogenen Variablen zu entwerfen.
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