Vielfach kann eine aktive Beteiligung an Werkschöpfungen und -bearbeitungen oder auch die Zurverfügungstellung eigener Werke an die Allgemeinheit mit tradierten Urheberrechtskonzepten kollidieren. Bei Beteiligungen an oder Nutzungen von Open Source, Open Content, Creative Commons und User Generated Content (UGC) beraten wir Sie zur Rechtslage und zeigen Wege zum rechtssicheren Umgang.
Urheber können Ansprüche gegen Verletzer ihrer Urherberrechte geltend machen. Am Anfang eines solchen Verfahrens steht in der Regel eine Abmahnung oder ggf. auch eine
einstweilige Verfügung gegen den Verletzenden. Neben den auf
diesem Wege gelten gemachten Unterlassungsansprüchen kommen etwa auch
Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht.
Unternehmen wie Privatpersonen sind auf ihren guten Ruf angewiesen. Unwahre, verleumderische Aussagen Einzelner oder entsprechende mediale Berichterstattung können einen guten Ruf in Mitleidenschaft ziehen oder sogar zerstören. Ein schnelles und wirksames aber auch strategisches Agieren ist erforderlich, um bereits entstandenen Schaden zu begrenzen und neuen Schaden zu vermeiden.