Der Schutz Geistigen Eigentums ist für alle Wirtschaftszweige relevant – für viele Unternehmen, Medienschaffenden und Künstler bedeutet es den Schutz ihrer Geschäftsgrundlage.
Medien & Geistiges Eigentum
Vielfach kann eine aktive Beteiligung an Werkschöpfungen und -bearbeitungen oder auch die Zurverfügungstellung eigener Werke an die Allgemeinheit mit tradierten Urheberrechtskonzepten kollidieren. Bei Beteiligungen an oder Nutzungen von Open Source, Open Content, Creative Commons und User Generated Content (UGC) beraten wir Sie zur Rechtslage und zeigen Wege zum rechtssicheren Umgang.
Urheber können Ansprüche gegen Verletzer ihrer Urherberrechte geltend machen. Am Anfang eines solchen Verfahrens steht in der Regel eine Abmahnung oder ggf. auch eine einstweilige Verfügung gegen den Verletzenden. Neben den auf diesem Wege gelten gemachten Unterlassungsansprüchen kommen etwa auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht.
Unternehmen wie Privatpersonen sind auf ihren guten Ruf angewiesen. Unwahre, verleumderische Aussagen Einzelner oder entsprechende mediale Berichterstattung können einen guten Ruf in Mitleidenschaft ziehen oder sogar zerstören. Ein schnelles und wirksames aber auch strategisches Agieren ist erforderlich, um bereits entstandenen Schaden zu begrenzen und neuen Schaden zu vermeiden.
Medien & Geistiges Eigentum
Wir beraten Unternehmen im Vorfeld der Eintragung einer Marke hinsichtlich der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und etwaigen Konflikten mit bestehenden Marken.
Im Rahmen der Anmeldung Ihrer Marke vertreten wir Sie vor den Markenämtern in Deutschland und der EU und führen auch gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Rechte soweit dies notwendig ist.
Neben Markenrechten beraten wir auch zu anderen Kennzeichenrechten wie Domainnamen und Unternehmensbezeichnungen. Entsprechende Rechte setzen wir gegenüber Verletzern in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren durch.
Medien & Geistiges Eigentum
Der wirtschaftliche Wettbewerb muss vor unterlauteren Handlungen der Marktteilnehmer geschützt werden. Falsche Versprechungen in der Werbung oder die Nichteinhaltung von Informationspflichten stellen unlautere geschäftliche Handlungen dar, gegen die sich Mitbewerber effektiv zur Wehr setzen können
Zu den unlauteren geschäftlichen Handlungen zählen etwa irreführende Angaben auf Werbemitteln oder Webseiten, die Nichteinhaltung von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern oder in unzumutbar Weise belästigende Werbung.
Mitbewerber und andere Berechtigte können Ansprüche gegen Verletzer geltend machen. Am Anfang eines solchen Verfahrens steht in der Regel eine Abmahnung oder ggf. auch eine einstweilige Verfügung gegen den unlauter Handelnden. Neben den auf diesem Wege gelten gemachten Unterlassungsansprüchen kommen etwa auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht.
AII/O law ist eine im IT-, IP-, Datenschutz- & Medienrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei aus Heidelberg. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, Start-Ups und NGOs.