Für Creator & Kreative

Für alle, die von ihrem Werk leben.

An Ihrem Werk verdient, wer die Rechte daran hält.

Wir vertreten Creator, Musiker, Fotografen, Filmemacher und Agenturen — bei Abmahnungen, bei Verträgen mit der Rechtsabteilung der Gegenseite und bei der Sicherung Ihrer Marke. Zu Festpreisen, die vor der Beauftragung feststehen.

Typische Fragen

Fragen, mit denen Kreative zum Anwalt gehen.

Abmahnung

Was tun, wenn die Abmahnung kommt?

Die meisten Abmahnungen zielen auf mehr als den konkreten Fall. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst und bindet Sie über Jahre — bei jedem Wiederholungsfall droht eine Vertragsstrafe.

Wir wehren die Abmahnung ab und geben, wenn nötig, eine modifizierte Unterlassungserklärung ab — eine, die nur so weit reicht wie der Fall, nicht weiter.

Urheberrechtsverletzung

Was können Sie tun, wenn Ihr Werk ohne Erlaubnis genutzt wird?

Wird Ihr Werk ohne Erlaubnis genutzt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Neben der Unterlassung kommen je nach Fall Auskunft und Schadensersatz in Betracht — welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt von Nutzung und Nachweis ab.

Wir setzen Unterlassung durch und, wo möglich, Schadensersatz.

Brand-Deal

Was steht im Vertrag der Gegenseite?

Verträge von Brands und Agenturen kommen von deren Rechtsabteilung und sind zu deren Gunsten formuliert. Was dort über Nutzungsrechte, Exklusivität und Laufzeit steht, betrifft Ihre wirtschaftliche Position. Eine Buyout-Klausel räumt der Gegenseite oft sämtliche Nutzungsrechte zeitlich unbegrenzt ein — gegen ein einmaliges Honorar.

Wir prüfen den Vertrag und verhandeln die Rechte-Einräumung auf das, was der Deal wirklich braucht — vor Ihrer Unterschrift.

Lizenzierung

Welche Rechte geben Sie ab — und welche behalten Sie?

Wie viel Ihr Werk einbringt, hängt davon ab, welche Rechte Sie einräumen — und wie. Eine ausschließliche Lizenz bindet das Werk an einen Vertragspartner; eine einfache lässt Ihnen die Mehrfachverwertung. Wer pauschal alles einräumt, verschenkt jede spätere Nutzung.

Wir gestalten Ihre Lizenz- und Nutzungsbedingungen so, dass Sie einräumen, was der Kunde braucht — und behalten, was Sie weiter verwerten können.

Markenschutz

Wann lohnt sich eine eingetragene Marke?

Ein Name kann schon durch Benutzung geschützt sein — verlässlich und durchsetzbar wird der Schutz aber meist erst mit der Eintragung. Meldet ein Dritter Ihren Namen zuerst als Marke an, kann er Ihnen die Nutzung streitig machen. Nicht jeder Name braucht eine Marke — aber die Frage stellt sich, sobald Reichweite entsteht.

Wir klären, ob und wann sich die Anmeldung lohnt, recherchieren Kollisionen und melden an — national oder EU-weit.

Selbst-Check

Wie viel geben Sie ab?

Drei Fragen, zwei Minuten — und Sie wissen, ob Ihre Verträge Ihnen die Verwertung offenhalten.

Interaktives Assessment

2-Minuten-Check: Wie viel Ihrer Rechte geben Sie ab?

Frage 1 von 3 / Nutzungsrechte

Steht in Ihren Verträgen, ob Sie ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte einräumen?

Unverbindliches Kennenlerngespräch

Lassen Sie uns
sprechen.

Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich und dauert ungefähr 20 Minuten. Wir ordnen Ihr Anliegen kurz ein und klären, welche nächsten Schritte möglich sind.

Jetzt Termin vereinbaren

Kalender wird geladen …