Für alle, die von ihrem Werk leben.
An Ihrem Werk verdient, wer die Rechte daran hält.
Wir vertreten Creator, Musiker, Fotografen, Filmemacher und Agenturen — bei Abmahnungen, bei Verträgen mit der Rechtsabteilung der Gegenseite und bei der Sicherung Ihrer Marke. Zu Festpreisen, die vor der Beauftragung feststehen.
Fragen, mit denen Kreative zum Anwalt gehen.
Was tun, wenn die Abmahnung kommt?
Die meisten Abmahnungen zielen auf mehr als den konkreten Fall. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst und bindet Sie über Jahre — bei jedem Wiederholungsfall droht eine Vertragsstrafe.
Wir wehren die Abmahnung ab und geben, wenn nötig, eine modifizierte Unterlassungserklärung ab — eine, die nur so weit reicht wie der Fall, nicht weiter.
Was können Sie tun, wenn Ihr Werk ohne Erlaubnis genutzt wird?
Wird Ihr Werk ohne Erlaubnis genutzt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Neben der Unterlassung kommen je nach Fall Auskunft und Schadensersatz in Betracht — welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt von Nutzung und Nachweis ab.
Wir setzen Unterlassung durch und, wo möglich, Schadensersatz.
Was steht im Vertrag der Gegenseite?
Verträge von Brands und Agenturen kommen von deren Rechtsabteilung und sind zu deren Gunsten formuliert. Was dort über Nutzungsrechte, Exklusivität und Laufzeit steht, betrifft Ihre wirtschaftliche Position. Eine Buyout-Klausel räumt der Gegenseite oft sämtliche Nutzungsrechte zeitlich unbegrenzt ein — gegen ein einmaliges Honorar.
Wir prüfen den Vertrag und verhandeln die Rechte-Einräumung auf das, was der Deal wirklich braucht — vor Ihrer Unterschrift.
Welche Rechte geben Sie ab — und welche behalten Sie?
Wie viel Ihr Werk einbringt, hängt davon ab, welche Rechte Sie einräumen — und wie. Eine ausschließliche Lizenz bindet das Werk an einen Vertragspartner; eine einfache lässt Ihnen die Mehrfachverwertung. Wer pauschal alles einräumt, verschenkt jede spätere Nutzung.
Wir gestalten Ihre Lizenz- und Nutzungsbedingungen so, dass Sie einräumen, was der Kunde braucht — und behalten, was Sie weiter verwerten können.
Wann lohnt sich eine eingetragene Marke?
Ein Name kann schon durch Benutzung geschützt sein — verlässlich und durchsetzbar wird der Schutz aber meist erst mit der Eintragung. Meldet ein Dritter Ihren Namen zuerst als Marke an, kann er Ihnen die Nutzung streitig machen. Nicht jeder Name braucht eine Marke — aber die Frage stellt sich, sobald Reichweite entsteht.
Wir klären, ob und wann sich die Anmeldung lohnt, recherchieren Kollisionen und melden an — national oder EU-weit.
Wie viel geben Sie ab?
Drei Fragen, zwei Minuten — und Sie wissen, ob Ihre Verträge Ihnen die Verwertung offenhalten.
2-Minuten-Check: Wie viel Ihrer Rechte geben Sie ab?
Themen, die Kreative betreffen.
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