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Gesellschaftsvertrag, Abmahnung, Rechte am Code: drei Punkte, die über junge Unternehmen entscheiden.
Wir beraten Gründer und junge Unternehmen im IT-, KI- und Urheberrecht — von der Gründung bis zum ersten Großkunden. Kosten und Abrechnungsmodell klären wir, bevor Sie uns beauftragen.
Womit Gründer zu uns kommen.
Ein Mitgründer geht. Eine Abmahnung trifft ein. Ein Käufer fragt nach den Rechten am Code. Situationen, in denen es für Gründer rechtlich ernst wird — und die sich regeln lassen.
Was gilt, wenn ein Mitgründer geht?
Was im Gesellschaftsvertrag steht, entscheidet — nicht was mündlich vereinbart war. Vesting, Abfindung, Nachfolge: ohne schriftliche Regelung entscheidet die Verhandlungsposition, nicht die ursprüngliche Absprache.
Wir gestalten klare Ausstiegsregeln im Gesellschaftsvertrag — damit ein Gesellschafter gehen kann, ohne das Unternehmen zu blockieren. Und vertreten Sie, wenn der Streit schon da ist.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Gerade im Wettbewerbs- und Markenrecht sind viele Abmahnungen überzogen oder unberechtigt. Die Frist zwingt zur Reaktion — nicht zur Unterschrift. Wer die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich oft über viele Jahre und weiter, als der Fall verlangt.
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und setzen der vorformulierten Unterlassungserklärung eine eng gefasste entgegen — oder weisen die Abmahnung zurück, wenn sie unberechtigt ist.
Wem gehört der Code?
Wenn Freelancer oder Mitgründer am Produkt mitgeschrieben haben, ohne ihre Rechte schriftlich zu übertragen, gehört der Code nicht automatisch dem Unternehmen. Das fällt spätestens auf, wenn ein Kunde oder Käufer nachfragt.
Wir entwerfen die Verträge, mit denen die Nutzungsrechte am Code beim Unternehmen liegen — und schließen die Rechtekette, bevor ein Käufer oder Investor sie prüft.
Wissen & Risiko-Assessment
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Wie wir abrechnen.
Projektpreis
Lässt sich eine Aufgabe klar abgrenzen, kalkulieren wir Umfang und Honorar vorab als Projekt.
Projekt oder Zeitaufwand
Bei laufender Beratung oder Verhandlungen vereinbaren wir einen Projektpreis oder rechnen nach Zeitaufwand ab.
Gesetzliche Gebühren
Wo es zum Mandat passt, richtet sich das Honorar nach den gesetzlichen Gebühren des RVG.
Bevor Sie uns beauftragen, klären wir den erwartbaren Umfang und welche Abrechnung für Ihr Anliegen sinnvoll ist.
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Lassen Sie uns
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Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich und dauert ungefähr 20 Minuten. Wir ordnen Ihr Anliegen kurz ein und klären, welche nächsten Schritte möglich sind.
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